Planungshinweise

gebo AK I Halter Glasfachschule Rheinbach

Glasfachschule Rheinbach – Isolierglas mit AK A Punkthalter

Lösungen für den konstruktiven Glasbau

Die praxisorientierte technische Beratung und die Zusammenarbeit in der Planungsphase haben enormen Einfluss auf die spätere Ausführung. Sie muss dem Entwurf, den baurechtlichen Forderungen und  einer zügigen  Genehmigung gerecht werden, mit dem Ziel eine problemlose  Montage und die  Gesamtwirtschaftlichkeit  des Projektes  zu erreichen. Entscheidend für den Gesamteindruck der Verglasungen sind das einheitliche Fugenbild und die perfekte Ebenheit ohne Tiefenversatz  der Gesamtfläche.
Eine kontrollierte Lasteinleitung der Kräfte in den Glasscheiben, eine zwängungsfreie Lagerung und optimale Toleranzausgleichmöglichkeiten über die Punkthalter und den Verbindungen zur tragenden Konstruktion, machen den Qualitätsunterschied einer Verglasungsausführung aus.

gebo bietet allen Beteiligten Unterstützung in allen Phasen der Projektentwicklung an. Neben Standard Punkthaltersystemen bietet gebo auch, je nach spezifischen Randbedingungen, Sonderlösungen an.

Downloadbereich

Planungshinweise Punktgehaltene Verglasung

Vergleich Gelenkigkeit Glaspunkthalter

Statik und Genehmigung in der Praxis

AbZ oder ZIE -Aufklaerung zum Thema

Ist eine Zulassung ein Freibrief?  Fachbeitrag GFF 09-2006

Fachgerechte Montage der Punkthalter

Ausschreibungstext für Punkthalter

Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gewährt planerische Freiheit / DIN 18008

Der Weg über eine ZiE führt erfahrungsgemäß dazu, dass die Beteiligten sich für die optimalste, kostengünstigste, montagefreundlichste System-variante zur Lösung der konstruktiven Aufgabe entscheiden können. Die detaillierte Betrachtung der Konstruktion reduziert das Risiko, dass kostenintensive und sicherheitsrelevante Punkte unbemerkt bleiben. Effiziente Sonderlösungen können projektbezogen unter Berücksichtigung der konstruktiven Rahmenbedingungen realisiert werden.
Ferner ist derweil die DIN 18008 bundesweit bauaufsichtlich eingeführt. Darin ist die Anwendung von Teller-Punkthaltern klar definiert. Bei diesen Anwendungen handelt es sich um punktgehaltene Verglasungen im Geltungsbereich der DIN 18008 und damit um geregelte Bauwerke. Somit kann hierfür auf eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) verzichtet werden.

Merkblätter der Landesstelle für Bautechnik Baden Württemberg

Merkblatt Zustimmung im Einzelfall

Antrag auf Zustimmung im Einzelfall

Verwendbarkeitsnachweise für Glashalter im Rahmen der ZiE

Die darin enthaltenen Forderungen erfüllt gebo mit den Verwendbarkeitsgutachen der FH-München, vollumfänglich. Die Zustimmung ist daher, nach gestelltem Antrag, eine Formsache.

Vertikalverglasung im Rahmen der ZiE

Überkopfverglasung im Rahmen der ZiE

Begehbare Verglasung im Rahmen der ZiE

Absturzsichere Verglasung im Rahmen der ZiE

Zusätzliche Fachbeiträge in der Presse